Mietbedingungen

Diese Mietbedingungen beschreiben den Rahmen unserer Wohnmobilvermietung. Verbindlich sind immer die Konditionen, die Ihnen bei der Buchung über unseren Partner Basecamper bestätigt werden.

Hinweis: Dieses Dokument ist ein Entwurf. Einzelne Konditionen wie Kaution, Freikilometer und Stornofristen werden vor dem Start ergänzt und rechtlich geprüft.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Diese Bedingungen gelten für die Vermietung von Wohnmobilen durch Sky-Mobile Lünen, Inhaberin Stefanie Schultze.
  2. Die Buchung erfolgt über unser Buchungsportal beim Partner Basecamper. Der Mietvertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung zustande – eine Anfrage über diese Website ist noch keine verbindliche Buchung.
  3. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

§ 2 Fahrerlaubnis und Mindestalter

  1. Fahrzeuge bis 3,5 t erfordern die Führerscheinklasse B, schwerere Fahrzeuge die Klasse C1.
  2. Der Mieter muss das Mindestalter erreicht haben und den Führerschein seit einer Mindestdauer besitzen. TODO: Mindestalter und Führerschein-Besitzdauer von Sky-Mobile bestätigen.
  3. Zusätzliche Fahrer müssen vor Fahrtantritt namentlich benannt und im Mietvertrag eingetragen werden.

§ 3 Mietpreis, Zahlung und Kaution

  1. Es gilt der bei der Buchung bestätigte Mietpreis. Anzahlung und Restzahlung werden über das Buchungsportal abgewickelt.
  2. Vor der Übergabe wird eine Kaution hinterlegt und nach beanstandungsfreier Rückgabe zügig freigegeben. TODO: Kautionshöhe und Zahlungsart bestätigen.
  3. Offene Forderungen wie Bußgelder, Schäden oder Reinigungskosten können mit der Kaution verrechnet werden.

§ 4 Kilometerleistung

  1. In der Miete ist ein Kilometerpaket enthalten; darüber hinausgehende Kilometer werden nachberechnet.
  2. TODO: Freikilometer pro Miettag und Preis je Mehrkilometer bestätigen.

§ 5 Übergabe und Rückgabe

  1. Übergabe und Rückgabe erfolgen am Standort in Lünen zu den vereinbarten Zeiten. Für die Einweisung planen wir rund 45 bis 60 Minuten ein.
  2. Zustand, Kilometerstand und Ausstattung werden in einem Protokoll festgehalten.
  3. Das Fahrzeug ist besenrein, mit entleerten Abwasser- und Toilettentanks zurückzugeben. Andernfalls berechnen wir eine Reinigungspauschale. TODO: Pauschalen bestätigen.
  4. Bei verspäteter Rückgabe kann ein zusätzlicher Miettag berechnet werden.

§ 6 Tankregelung und Betriebsstoffe

  1. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben.
  2. Kraftstoff-, Maut- und Standplatzkosten trägt der Mieter.
  3. Falschbetankung und daraus entstehende Schäden gehen zulasten des Mieters.

§ 7 Versicherung

  1. Die Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. TODO: Selbstbeteiligung und Umfang bestätigen.
  2. Grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden durch unerlaubte Nutzung sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
  3. Jeder Unfall ist unverzüglich uns und – bei Personenschäden oder Fremdbeteiligung – der Polizei zu melden.

§ 8 Nutzung des Fahrzeugs

  1. Rauchen ist im Fahrzeug untersagt. Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
  2. Fahrten außerhalb Europas, Fahrten auf nicht befestigten Wegen sowie Weitervermietung sind ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. TODO: Länderliste bestätigen.
  3. Der Mieter behandelt das Fahrzeug pfleglich und beachtet die Bedienungsanleitung.

§ 9 Stornierung und Umbuchung

  1. Stornierungen sind in Textform möglich. Je nach Zeitpunkt fallen gestaffelte Stornokosten an. TODO: Stornostaffel bestätigen.
  2. Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich.
  3. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 10 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Können wir das gebuchte Fahrzeug unverschuldet nicht bereitstellen, bemühen wir uns um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug; andernfalls erstatten wir bereits gezahlte Beträge.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  3. Nebenabreden bedürfen der Textform.

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